Öffentlicher Rundfunk

Mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD schließt die VG Bild-Kunst befristete Gesamtverträge ab.
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Mit der Nutzervereinigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten e. V. schließt die VG Bild-Kunst befristete Gesamtverträge ab, die nach deren Ablauf neu verhandelt und fortgeführt werden. Mitglieder dieser Nutzervereinigung sind die in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. 

Im Gesamtvertrag geregelt ist die von den Anstalten zu leistende Gesamtvergütung für die Nutzung der Sende- und Vervielfältigungsrechte von Werken der bildenden Kunst sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung für das Angebot der Beiträge in ihren Mediatheken. Die konkreten Nutzungsbedingungen sind in dem Muster-Einzelvertrag festgehalten, der Bestandteil des Gesamtvertrages ist und von den Rundfunkanstalten abzuschließen ist.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Fernsehen & Film“

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