Stiftung Sozialwerk
Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie gewährt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Urheberinnen und Urhebern im visuellen Bereich finanzielle Unterstützung in persönlichen Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Stiftung besteht nicht.
Dreigliedrige Berufsgruppierung
Die finanziellen Mittel fließen in drei verschiedene Fonds der Stiftung:
- Berufsgruppe I: bildende Kunst
- Berufsgruppe II: Fotografie, Illustration, Design
- Berufsgruppe III: Film
Die Gelder erhält die Stiftung in erster Linie aus den Erträgen der VG Bild-Kunst für die Wahrnehmung von Urheberrechten. Der an die Stiftung auszuzahlende Anteil wird im Verteilungsplan der VG Bild-Kunst festgelegt. Weitere Mittel erhält die Stiftung aus Spenden und Nachlässen.