Stiftungsorgane

Die Entscheidung über die Anträge auf Unterstützung treffen die Vergabebeiräte, die sich aus Urheberinnen und Urhebern der jeweiligen Berufsgruppen zusammensetzen.


Für die Berufsgruppen I und II wurde ein gemeinsamer Vergabebeirat gewählt, der aus jeweils vier Urheberinnen und Urhebern jeder der beiden Berufsgruppen besteht. Für die Berufsgruppe III setzt sich der Vergabebeirat aus sieben Urheberinnen und Urhebern zusammen.

Die Beiräte werden im dreijährigen Turnus auf Vorschlag der Berufsgruppenversammlung und per Wahl durch die Mitglieder­versammlung vom Vorstand der Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst bestellt. Sie treffen sich bis zu zweimal jährlich, abhängig von der Anzahl und vom Umfang der gestellten Anträge, um in vertraulichen Sitzungen über diese zu entscheiden.

Eine Begründung der Entscheidung erfolgt nicht.

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